Aus sozialen Gründen können folgende Personenkreise von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden:
Zuständig für die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist das Landratsamt Greiz. Die Antragstellung kann auch bei der Verwaltung erfolgen.
Unterlagen:
Zur Beantragung der Rund- & Fernsehgebührenbefreiung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Verwaltung hilft Ihnen hier gerne weiter.
Ansprechpartner:
Wohnbauplätze der Stadt im Überblick sehen Sie hier.
Weiter zur Rubrik "Wohnbauplätze"
Die Übersicht der Steuern & Gebühren finden Sie hier.