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Dienstleistungen

Rundfunk- & Fernsehgebührenbefreiung

Aus sozialen Gründen können folgende Personenkreise von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden:

  • Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "RF“ besitzen
  • Empfänger von laufender Sozialhilfe zum Lebensunterhalt
  • Personen, deren monatliches Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist aus den individuellen Verhältnissen des Haushalts zu errechnen. Bei dieser Berechnung werden auch die Kosten der Unterkunft berücksichtigt
  • Empfänger von Pflegezulagen oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
  • Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen oder Altenpflegeheimen und sonstigen Pflegeheimen

Zuständig für die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist das Landratsamt Greiz. Die Antragstellung kann auch bei der Verwaltung erfolgen.

Unterlagen:
Zur Beantragung der Rund- & Fernsehgebührenbefreiung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Verwaltung hilft Ihnen hier gerne weiter.

Ansprechpartner:

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

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Steuern & Gebühren

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