Für die wirksame Entgegennahme von Erklärungen über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist ab 01.03.2009 das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Erklärende seinen Wohnsitz hat, bei mehreren Wohnsitzen der Hauptwohnsitz. Nach Entgegennahme erhält der Erklärende eine Bescheinigung über den Austritt. Gebühren werden in Thüringen in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis, Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde
Ansprechpartner
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